FAQ

  • Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es nach einer kunsttherapeutischen Grundausbildung? 

Mit entsprechender Vorbildung in pädagogischen, sozialen, heilkundlichen, therapeutischen, medizinischen oder damit verwandten Ausbildungsberufen können Sie die kunsttherapeutische Grundausbildung als zusätzliche berufliche Qualifikation in Einrichtungen oder in die eigene Praxis einbringen.  Berufsfremde QuereinsteigerInnen finden neue Aufgaben in kunsttherapeutischer Beratung, der kulturellen Bildung für alle Altersgruppen, als Fachkräfte in KiTas, Schulen, in der Seniorenarbeit, in der Freizeitpädagogik, in der beruflichen und persönlichen Gesundheitsbildung und Prävention u.v.m.

  • Welche beruflichen Möglichkeiten habe ich nach Abschluss des Pädagogischen Kompetenzmoduls?

Die Ausbildung im Pädagogischen Kompetenzmodul befähigt zur heilpädagogisch  und sozialtherapeutisch unterstützenden Begleitung von Menschen mit besonderen Entwicklungs- und Förderbedarfen; ebenso zum Einzel- und Teamcoaching.  Attraktive Berufsfelder finden sich beispielsweise in sozial- und heilpädagogischen Einrichtungen, im Strafvollzug, in sozialtherapeutischen Beratungsstellen, in der Lebensbewältigungshilfe u.v.m.

  • Welche beruflichen Möglichkeiten habe ich nach Abschluss des Klinischen Kompetenzmoduls?

Mit dem Zertifikat in Klinischer Kunsttherapie können Sie in Kliniken tätig werden oder in ärztlicher oder psychotherapeutischer Praxis, wenn sie im Delegationsverfahren eines verantwortlichen Arztes oder ärztlichen Psychotherapeuten arbeiten. Mit der Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie (HPG) dürfen Sie behandelnd auch in eigener Praxis tätig werden.  

  • Werde ich mit dem Klinischen Zertifikat an einer Klinik angestellt?

Erfahrungsgemäß ist eine Anstellung abhängig vom Stellenprofil der Klinik und Ihrer persönlichen beruflichen Eignung. In vielen Einrichtungen können Sie Ihre persönliche Eignung durch Probearbeit unter Beweis stellen.

  • Ab wann darf ich mich KunsttherapeutIn nennen?

Da die Berufsbezeichnung „KunsttherapeutIn“ bisher nicht geschützt ist, kann jede/r sich so nennen.

  • Ich habe gesehen, dass es viele kunsttherapeutische Ausbildungsmöglichkeiten gibt. Wodurch unterscheidet sich die Ausbildung am A.K.T. e.V.?

Zunächst besteht das Gemeinsame in den verschiedenen Ausbildungen in der therapeutischen Arbeit mit Bildern. Aufgrund unserer langjährigen kunsttherapeutischen Praxis und theoretischen Grundlagenforschung gehen wir davon aus, dass das Malen von Bildern alleine noch keinen zielführenden therapeutischen Prozess ergibt. Deshalb unterrichten wir Methoden, die therapeutische Prozesse durch bildsprachliche Interventionen und zielführende verbale Kommunikation ermöglichen. Hierbei vertreten wir Ansätze der klientenzentrierten Kommunikation und orientieren uns an den neuesten Erkenntnissen der Psychotherapieforschung.

  • Wie ist Ihre Einstellung zur Kunst in der Kunsttherapie?

Es geht nicht um Kunst, sondern um den Menschen. Wir arbeiten mit Bildern; das hat nicht zwangsläufig mit “Kunst” zu tun. Wir nutzen den bildnerischen Ausdruck und das Gestalten, um die kreativen Aspekte der Psyche zu aktivieren, weil damit pädagogische und therapeutische Ziele unterstützt werden können.

  • Wie alt muss ich für eine kunsttherapeutische Ausbildung sein?

Sie sollten mindestens dreiundzwanzig Jahre alt sein.

  • Muss ich einen sozialen Beruf haben, um KunsttherapeutIn werden zu können?

Ein sozialer Beruf ist nicht zwingend erforderlich; er erleichtert Ihnen jedoch die Anwendung von Kunsttherapie in der Praxis.

  • Kann ich die Ausbildung jederzeit abbrechen?

Ein Vertrag regelt diese Möglichkeit.

  • Kann ich mit dem Abschluss in pädagogischer oder klinischer Kunsttherapie freiberuflich tätig sein?

Sie können immer dann freiberuflich mit Kunsttherapie tätig werden, wenn Sie mit Ihrer Tätigkeit keine Behandlungsziele verbinden bzw. Heilungsversprechen machen. Jede beratende, entwicklungsfördernde, gesundheitsbildende Tätigkeit kann freiberuflich ausgeübt werden, ohne mit dem Psychotherapiegesetz in Konflikt zu geraten.
Eine psychotherapeutisch behandelnde Tätigkeit unterliegt der Heilkundeverordnung. Wenn Sie nicht in einem Heilberuf ausgebildet sind, benötigen Sie mindestens die Heilpraktikerprüfung für Psychotherapie, um in freier Praxis behandeln zu können.

  • Welche Berufsaussichten habe ich als KunsttherapeutIn?

Kunsttherapeutinnen und -therapeuten sind von der Arbeitsmarktsituation genauso betroffen wie jeder andere Beruf; deshalb hängt es entscheidend von Ihrem Engagement ab, wie und wo Sie arbeiten können. Da die Kunsttherapie inzwischen eine zunehmende Nachfrage in den Behandlungs- und Präventionskonzepten ganzheitlicher Gesundheitskultur erfährt, gehen wir davon aus, dass der Bedarf an Kunsttherapie in vielen sozialen Arbeitsfeldern zunimmt. Angebote von selbständigen Kunsttherapeut*innen haben gute Chancen.

  • Wieviel Erfahrung sollte man im Malen und Zeichnen haben?

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich kreativ betätigen und Ihren bildsprachlichen Ausdruck weiter entwickeln. Hierzu geben wir Ihnen ggf. persönliche Empfehlungen.

  • Muss ich eine Mappe mit eigenen Arbeiten mitbringen, wenn ich am Forum A.K.T. e.V. die Ausbildung machen will?

Eine Mappe mit Arbeiten brauchen Sie nicht mitzubringen.

Sind die angeführten Kosten für die jeweiligen Ausbildungsmodule die kompletten Kosten, oder kommt noch etwas dazu, zum Beispiel für Material oder Prüfungsgebühren?

Die im Ausbildungsprogramm genannten Kosten beinhalten alle Nebenkosten. Darin ist die jährliche Verwaltungsgebühr enthalten.

  • Wann beginnt eine Ausbildung?

Unsere Seminare zur Grundausbildung beginnen im Frühjahr und im Herbst, wenn sich mindestens 8 TeilnehmerInnen dafür angemeldet haben.

  • Haben Sie eine Aufnahmeprüfung? Wenn ja, wie sieht diese aus?

Es gibt keine spezielle Aufnahmeprüfung. Sie lernen uns und wir lernen Sie in einem Einführungsseminar kennen. Das Einführungsseminar ist Voraussetzung für eine Anmeldung zur Grundausbildung.


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