|
Birgit Naphausen Alles was Recht ist / Teil 2 Veröffentlichung in Kurskontakte Nr.
152 Die meisten der durch die Freien Gesundheitsberufe vertretenen Mitglieder
gehören zu den nicht reglementier- setzlich-rechtliche Basis zur Berufsausübung fehlt weitgehend. Im zweiten Teil lenken wir deswegen unseren Blick auf das Berufsfeld der
nicht-reglementierten Berufe. Die ak- Wer hat das Recht auf die Methoden, die im Gesundheitsbereich entwickelt wurden? Wir nehmen Entwicklungen am freien Gesundheitsmarkt wahr, die darauf
hinweisen, dass in dem Sektor der Gesundheitsberufe die Karten neu gemischt
werden. Hochschulen, Fachhochschulen und Industrie- und Han- Der Kampf um den Gesundheitsmarkt verschärft sich, seitdem traditionell
etablierte Organisationen einen An- Wer aber sagt, dass ein Kurzzeittraining bei der IHK oder ein
akademisches Studium an einer Universität in diesem Sektor qualitativer
Garant ist für das, was der Klient braucht, der mit einem
Gesundheitsanliegen Un- Wer also hat das Recht auf diese Methoden? Dr. Boxberg: Im gesamten medizinischen Bereich gibt es keinen Urheberschutz auf bestimmte Methoden. Hier gilt: alles was zum Wohle der Menschen entdeckt oder erfunden wurde, ist Allgemeingut. Müssen dann auch alle Leistungsanbieter aus den Gesundheitsberufen von den Krankenkassen berücksichtigt werden? Die Krankenkassen unterstützen manche - aber nicht alle –
gesundheitsfördernden Angebote; die Prävention Dr. Boxberg: Die Krankenkassen müssen jeden partizipieren lassen, der das Erwartungssoll von Wirtschaftlich-keit, Nützlichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erfüllt. Wirksamkeitsstudien sind ergänzend zu den o.g. Nachweisen nützlich, aber nicht vorrangig gefordert. Um von den Krankenkassen als Leistungsträger anerkannt zu werden, wendet
man sich heutzutage an den gemeinsamen Bundesausschuss und stellt eine neue
Behandlungsmethode – möglichst mit evidenzbasierten Nachweisen – vor.
Der Gesetzgeber hat den Weg, wie neue Verfahren im Gesundheitswesen ihren
Platz be- Weittragende Ansprechpartner sind die Spitzenvertreter der Leistungserbringer, die ihrerseits Gesprächspartner aus starken Berufsorganisationen wünschen. TÜV-Siegel für die Gesundheitsberufe? Gewerbliche Berufsorganisationen wie die IHK, die den Gesundheits- und
Wellnessbereich für sich entdeckt Auch halbstaatliche oder private Organisationen bieten inzwischen Zertifizierung bei Gesundheitsberufen mit Siegel an: also eine Plakette halbstaatlicher oder privater Organisationen für „qualifizierte" Gesundheitsberufe. Dr. Boxberg: Das LG Hamburg hat diese Zertifikate und Plaketten halbstaatlicher oder privater Organisationen, die keinen Hinweis darauf enthalten, dass vorwiegend Betriebsabläufe überprüft wurden, untersagt, da hierdurch der Eindruck von besonders hoch qualifizierten Therapeuten entstehen kann.Also rufe ich mir heute nicht mehr irgendeinen Berater oder Auditor, sondern ich mache Qualitätssicherung in meinen eigenen Reihen. Ich setzte den eigenen Standard und mache eine verbandseigene Qualitätssicherung (QS) und Qualitätsmanagement (QM) mit entsprechenden Zertifizierungen und Auditoren. Derjenige, der von außen kommt, wird heute oft abgelehnt, weil die Betriebsinterna zu wenig bekannt sind. Es ist ja auch schwer vorzustellen, dass ein Lastwagenhersteller die gleichen Qualitätssicherungsanliegen hat wie ein Krankenhaus, es sei denn, man reduziert die Probleme auf einzelne vergleichbare Betriebsabläufe. Können Sie noch etwas zu Qualitätssiegeln sagen? Dr. Boxberg: Ich bin kein so großer Freund von dem, was man sich unter Qualitätsmanagement mit Qualitäts-siegel heute vorstellt. Wie schwer das in Wirklichkeit ist, beweist doch der immer noch nicht oder nur vereinzelt umgesetzte Auftrag des Gesetzgebers in den §§ 135 ff. SGB V (Qualitätssicherung), und diese Vorschriften stammen aus dem Jahre 1988. Viele QM-Systeme überprüfen und zertifizieren nur einfache Betriebsabläufe. Für eine brauchbare Patientenaussage wäre auch eine Betrachtung und ggf. Zertifizierung medizinischer Lei- stungsüberprüfung wünschenswert, aber die ist schwer. In §§ 135 ff. SGB V ebenso wie bei den Krankenkassen spricht man heute
nicht mehr von Qualitätsmanage- Für einen Dachverband wie die Frankfurter Gespräche kann es eine
lohnende Aufgabe sein, ein Qualitätssiche- Wie bewerten sie Bestrebungen, Berufsgesetze für die neuen Gesundheitsberufe zu schaffen? Dr. Boxberg: In der Bundesrepublik entwickeln sich so schnell neue Gesundheitsfachberufe, dass der Gesetz-geber gar nicht nachkommt, sie zu reglementieren – und er will dies auch nicht. 25 Jahre Arbeit am Psycholo- gengesetz haben eine abschreckende Wirkung bei den Zuständigen hinterlassen. Bestrebungen, neue Berufs- gesetze in diesem vielfältigen und progressiven Berufsfeld zu schaffen, stoßen bei den Gesetzgebern auf eine hohe Enthaltsamkeit. Dafür folgen die Gerichte heute eindeutig dem Trend, die
Gesundheitsberufe zur Selbständigkeit zu ermächti- Die verschiedensten Gerichte haben gesagt, dass der Gesetzgeber bei der
schnellen Entwicklung von Gesund- Die Haltung des Gesetzgebers geht dahin, dass er sagt: In diesen Berufen,
die so wahnsinnig schnell nach- Durch diese Einstellung des Gesetzgebers entsteht ein neuer Weg: man kommt zur Berechtigung eine Berufsbezeichnung zu verleihen durch eine private berufliche Organisation. Auch ich plädiere für einen Verzicht auf Berufsgesetze, da
Gesetzesrecht unflexibel ist und den schnellen Ent- Ein Beispiel aus der Praxis von Dr. Boxberg: Alle Kraft darauf gesetzt, mit einem Berufsgesetz weiter zu kommen, hatten die Osteopathen, bevor sie die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (www.bao-osteopathie.de) gegründet haben. Dort sind nahezu alle Schulen und alle Verbände vertreten. Viele ehemals wahnsinnig zerstrittene Organisationen, die sich über nichts einigen konnten, sind heute Mitglied der BAO, um das möglich zu machen, was die Rechtsprechung bereits vorgezeichnet hatte am Beispiel des klinischen Linguisten. Heute ist die BAO als private Berufsorganisation berechtigt, Prüfungen
abzunehmen, entsprechend der Curricu- So ersetzt heute ein privat durch die Berufsorganisation geregelter Status den gesetzlich reglementierten Beruf. Mit dem Vorteil, dass eine flexible Berufsbildgestaltung in den Händen professionalisierten Berufsinhaber liegt. Dazu benötigen wir heute keine Berufsgesetze mehr. Wie können die freien Gesundheitsberufe Anerkennung finden? Es geht letztlich immer wieder um die berufliche Anerkennung der freien Gesundheitsberufe. Das bisher Gesagte zusammenfassend kann man diese heute erlangen:
Auf all diesen Ebenen werden private Berufsorganisationen wie die Frankfurter Gespräche zu Partnern und Vertretern, indem sie die Berufsbilder, Curricula und Ausbildungsanforderungen detailliert beschreiben und darüber wachen. Das Recht zu Selbstverantwortung und Selbstgestaltung Die Ausführungen von Dr. Boxberg haben eine große Chance für die
Kultur der freien Gesundheitsberufe off- Indem das ein jedes Gesetz fortbildende Richterrecht auf Reglementierung einerseits verzichtet und bereit ist, private Beruforganisationen anzuerkennen, wird den neuen Gesundheitsberufen das Recht und die Kompetenz zur Selbstgestaltung und Selbstverantwortung in einem hohen Maße zugesprochen. Die freien Gesundheitsberufe stehen somit nicht mehr in einem rechtlosen Raum. Eher entsteht der Eindruck, dass die bestehende Rechtssituation dazu ausreicht, einen Boden zu bieten, auf dem die unterschiedlichsten Pflanzen blühen,
erwachsen und vergehen in einem lebendigen Prozess. Je nachdem, von welchen
Informationen wir uns nähren, welche Substanzen wir dem Bo- Worum soll es gehen? Um Macht und Geld? Oder um eine gesunde Vielfalt von menschlichen Bedürfnis- und Ausdrucksmöglichkeiten, die wir mit den freien Gesundheitsberufen fördern.
|