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Birgit Naphausen Alles was Recht ist / Teil 1 Veröffentlichung in Kurskontakte Nr.
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Schon in den Jahren der Dachverbandsgründung der Freien
Gesundheitsberufe (FG) suggerierte der Gesetzent- Die FG sehen Ängste und Unsicherheiten ebenso wie gesetzliche
Reglementierungsbestrebungen im Bereich der freien Gesundheitsberufe als
berechtigten Appell dafür an, dass ein Bedarf an Information und
Transparenz besteht. Im Bereich der freien Gesundheitsberufe ist eine
fachlich-sachliche Klärung hinsichtlich sozialpoliti- Dieses Anliegen im Auge, werden wir uns an dieser Stelle mit Fragen
befassen, welche die Rechtsbasis unse- Wir haben uns mit einem Katalog von Rechtsfragen, die uns in der
unmittelbaren Alltagspraxis und in der Ver-
Dr. Ernst Boxberg studierte Rechtswissenschaften und Philosophie an den
Universitäten Köln, München und Spanien und promovierte. Seit 1968 führt
er eine Anwaltspraxis in München. Er doziert an der Dresdner Inter- Als Justitiar verschiedener Berufsorganisationen im Gesundheitswesen
gehören die Belange des komplemen- Dr. Boxberg hat unsere Fragen wie folgt beantwortet: Wer darf die Heilkunde ausüben? Um diese Kernfrage des Gesundheitswesens ranken eine Reihe von
gesetzlichen und rechtlichen Implikati- Die reglementierten Gesundheitsberufe haben die Heilbefugnis
aufgrund eines Berufsgesetzes (Ergothera- Die medizinischen Hochschulberufe (z.B. klinische Linguisten,
teilweise Kunst- und Musiktherapeuten) bekommen für ihre Berufsträger die
Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung aufgrund der kultusmini- Die freien Gesundheitsberufe – wie die FG sie vertreten - haben
weder ein Berufsgesetz, noch basiert ihre Ausbildung auf einem medizinischen
Hochschulabschluss. Der Gesetzgeber kann und will diese schnell nach- Wer übt einen Gesundheitsberuf aus? Nur der, der heilt, um Krankheit in Gesundheit zu wandeln oder auch der,
der präventiv tätig ist, um Krankheit Der 1. Fehler des Heilpraktikergesetzes: Der Gesetzestext des Heilpraktikergesetzes (HPG) besagt, dass Heilkunde
die gewerbsmäßige und gewohn- Durch Richterspruch wurde das HPG nun so nachgebessert, dass es immer dann Anwendung findet, wenn medizinisches Fachwissen erforderlich ist. Somit wurde das HPG auf die Prävention ausgeweitet und umfasst nun Therapie und Prävention. Der 2. Fehler des Heilpraktikergesetzes: Der 2. Fehler des HPG besteht darin, dass dieses Gesetz zur Ausübung der
Heilkunde nur Ärzte und Heil- Was in den Berufsgesetzen auf Grund der obergerichtlichen Entscheidungen
geregelt ist, betrifft zunächst nur die Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung. Eine Berechtigung zur Ausübung des Berufs kennen wir
vom Gesetz her nur durch das HPG. Jetzt wird aber immer so ein
Brückenschlag vorgenommen von der Berech- In der Rechtsprechung gilt heute ein ganz anderer Grundsatz, der die jetzt aktuelle Situation beschreibt: Es gilt, dass man nur das ausüben kann, was vom „sicheren Können geprägt ist"; was garantiert, dass dem Patienten und der Allgemeinheit kein Schaden droht. Und dieses sichere Können kann durch eine Ausbildung bewiesen werden. Was berechtigt demnach zur Ausübung der Heilkunde? Bei den reglementierten Berufen vermittelt die Berufsausbildungsberechtigung das Berufsgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, bei den medizinischen Hochschulberufen die einheitlichen kultusministeriell genehmigten Ausbildungs- und Prüfungscurricula. Bei den sonstigen Heilkundeberufen – so entschieden die Obergerichte – müssen diese Aufgabe die privatrechtlich organisierten Berufsverbände übernehmen, da die Gesundheitsfachberufe schneller nachwachsen als der Gesetzgeber sie beachten und regeln kann. Deshalb ist es überaus wichtig, dass ein Berufsverband, der diese Aufgabe wahrnimmt, seine Glaubwürdigkeit und Qualität durch die Aufstellung einheitlicher Ausbildungs- und Prüfungscurricula und deren peinliche Einhaltung ständig unter Beweis stellt. Als Voraussetzung für die Ausübung eines Gesundheitsberufes: Qualifizierte Zertifikate? Hier unterscheiden wir die formelle und die materielle Qualifikation: Ein Ausbildungszertifikat ist die eine Säule des qualifizierten
Nachweises. Eine materielle Qualifikation ist der Nachweis eines Könnens aufgrund
von Erfahrung oder von regelmäßig durchgeführten Tätigkeiten, die nicht
in der Ausbildung gelernt wurden. Dem persönlich erworbenen Können Ein sicheres Können als Legitimation zur Ausübung eines Berufes bedeutet gleichzeitig, dass jederzeit die erforderliche Sorgfalt beachtet wird; das heißt, dass Gefahr und Schaden vom Klienten ferngehalten werden. Und dies wiederum wird dadurch erreicht, dass ein Anwender
alternativmedizinischer Gesundheitsmethoden Störungen beim Klienten
erkennt, auch solche, die über sein Arbeitsgebiet hinausreichen. Die
Aufgabe besteht darin, diagnostizierte Einschränkungen und Krankheiten in
der eigenen Arbeit zu berücksichtigen. Ebenso wichtig ist es in diesem
Fall, den Klienten darauf aufmerksam zu machen und ihm dringend zu
empfehlen, medizinischen Rat und Behandlung in Anspruch zu nehmen. Weiter
besteht die Pflicht, den Klienten darüber Dieser Anforderung können die komplementärmedizinischen Berufe dadurch Rechnung tragen, dass in den Ausbildungen ausreichende Kenntnisse in Differentialdiagnostik vermittelt werden. Ein konkretes Kriterium also für qualifizierte Zertifikate. Wer ist wozu qualifiziert? Dr. Boxberg macht uns darauf aufmerksam, dass diese Frage die
zukunftsweisende ist. Mit etwas Mut und mit Blick auf seine Erfahrungen und
die sich abzeichnenden Entwicklungen, prognostiziert er, dass wir auf die
Heil- Was die gesetzlich-rechtlichen Grundlagen und Notwendigkeiten sind, um
diesen Weg in die Zukunft anzutre- Von Dr. Boxberg zur Veröffentlichung freigegeben
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