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Staatliche
Anerkennung von Kunsttherapie Ausbildung
Weiterhin können z. B. eine Stufenausbildung, eine zweiphasige Abschlussprü-fung oder die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen festgelegt sein. Kunsttherapie wird seit 30 Jahren in Deutschland von privaten Trägern ausgebil-det, Ende der 80-er Jahre hat sich die Kunsttherapie auch an Hochschulen etab-liert. Hier beruht die staatliche Anerkennung der Kunsttherapeutischen Ausbil-dung ausschließlich auf der strukturellen Anpassung an die allgemeinen Hoch-schulgesetze. Weder die staatlich anerkannten Hochschulen noch die privaten Ausbildungen berufen sich bisher auf eine einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Kunsttherapeuten. Eine solche wird zwar seit Jahren in Form eines Berufsge-setzes vom Deutschen Fachveband für Kunst- und Gestaltungtherapie (DFKGT) verfolgt, inwieweit dieses jedoch rechtlich erwirkt werden kann, ist bis heute offen und eine Entscheidung ist nicht vor 2012 zu erwarten. Somit betreffen staatliche Anerkennung der Kunsttherapie Ausbildungen aus-schließlich die Ausbildungsstrukturen, nicht jedoch die Ausbildungsinhalte. Des-wegen kann die staatliche An-erkennung hier keine Aussage über die vermittel-ten Qualifikationen machen. Das Forum A.K.T. ist seit 1978 in der Erforschung und Entwicklung kunstthera-peutischer Methoden tätig und bildet seit dieser Zeit Kunsttherapeutinnen aus, die bereits eine grundständige Berufausbildung im Bereich der gestaltenden, sozialen oder medizinischen Berufe abgeschlossen haben. Im DFKGT ist das Forum A.K.T. Gründungsmitglied und bis heute an der Ent-wicklung der Standards beteiligt. Mit seiner 30-jährigen Ausbildungserfahrung, Methodenentwicklung und praxisorientierten Schulungsausrichtung erhält das Institut seine fachliche Anerkennung von den klinischen, rehabilitativen und so-zialen Einrichtungen, in denen seine Absolventinnen langjährig als Kunstthera-peutinnen – auch in leitenden Positionen – tätig sind. Bei Bedarf stellen wir gerne eine Referenzliste dieser Einrichtungen zur Verfügung. |
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